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Verfügungsrechte über Bildungsinvestitionen

Wie der vorausgehende Absatz bereits registrierte, unterliegen die Verfügungsrechte der Unternehmensführungen in Deutschland einigen Restriktionen. So räumt die Rechtsprechung den Arbeitnehmervertretern die Möglichkeit Einfluß auf Technik- und Rationalisierungsgestaltung zu nehmen ein. In diesem Absatz soll es aber nicht um diese Restriktionen der Unternehmerischen Verfügungsmacht gehen, sondern um die kontroverse Interpretation der Verfügungs- und Nutzungsrechte der durch Fort- und Ausbildung vermittelten Qualifikationen. Die Verfügungsrechte sind in der Diskussion von Bedeutung, da unter anderem auch aus ihnen die Pflicht zur Beteiligung an der Kostentragung abgeleitet wird. Die Arbeitgeberseite argumentiert: "Während die Anschaffung von Maschinen eine Investition in das Unternehmen mit vollem Besitz und Verfügungsrecht durch den Unternehmer ist, ist die berufliche Weiterbildung eine Investition in den Mitarbeiter und für den Mitarbeiter, wobei das Besitzrecht uneingeschränkt und die Verfügungsmacht weitgehend an den Mitarbeiter gebunden ist."144 Die Arbeitnehmervertreter argumentieren hingegen, daß die weitestgehend betriebsbezogenen Qualifikationen auf dem externen Arbeitsmarkt ohne Wert seien und das Unternehmen somit alleiniger Nutznießer der Qualifikationen sei.




Matthias Steppuhn 2003-07-05