next up previous contents
Next: Quo Vadis ? Up: Ausgleichsinstanzen Previous: Die Tarif Ebene   Contents

Die Legislative Ebene

Auf der legislativen Ebene agieren Politiker, jedoch agieren sie nicht im luftleeren Raum. Sie sind der Einflußnahme der Interessengruppen ausgesetzt. So nicht schon Tradition und Selbstverständnis die Partei zur Interessenvertretung einer bestimmten Interessengruppe verpflichten, werben die Gruppen um Unterstützung ihrer Positionen. Hierbei sind die Gruppen strukturell im Vorteil, welche Veränderungen fordern. Der Politiker kann nur öffentlichkeitswirksame Erfolge verbuchen, wenn er aktiv handelt.173 Einfluß auf die gesetzgebende Ebene läßt sich grundsätzlich auf verschiedene Art und Weise erzielen. Zum einen ist die direkte Einflußnahme auf die Entscheidungsträger zu nennen. Daneben besteht noch die Möglichkeit, Handlungszwänge über die Beeinflussung der öffentlichen Meinung zu initiieren. Beide Wege werden von den Akteuren beschritten.(Pressearbeit der Tarifparteien gehört genauso in diesen Kontext, wie die $\gg$arbeitsparteilich$\ll$ gebundenen Fraktionen innerhalb der großen Parteien; -Arbeitskreis Sozialdemokratischer Arbeitgeber oder Christlich-demokratische-Arbeitnehmerschaft CDA) An dieser Stelle sollen jedoch nicht die Wege der Einflußnahme auf gesetzgeberische Maßnahmen thematisiert werden, sondern die Ziele der Einflußnahme. Die Metallarbeitgeber sind der Ansicht "Ein zwingender Regelungsbedarf ist nicht erkennbar"174 Auf Gewerkschaftsseite ist man jedoch überzeugt: "Angesichts der bisherigen hochselektiven betrieblichen Weiterbildungspolitik und ihrer in der Regel sehr engen Orientierung am unmittelbaren kurzfristigen betrieblichen Bedarf ist allerdings davon auszugehen, daß die Tarifpolitik mit der Aufgabe, die Benachteiligung bestimmter Beschäftigungsgruppen anzugleichen, allein überfordert ist."175 Davon ausgehend, daß das Ziel der Angleichung der Benachteiligung ein verbaler Lapsus ist, soll dieses Zitat als Beleg für die beabsichtigte bildungspolitische Reduktion von Benachteiligungen stehen. Eine solche soll mit Hilfe eines $\gg$Bundesrahmengesetzes Weiterbildung$\ll$ realisiert werden. Als Inhalt wird angezielt:
* Individueller Mindestanspruch auf berufliche Weiterbildung
* Berücksichtigung benachteiligter Beschäftigtengruppen (z.B. durch Quotierung)
*


\begin{indenting}{2.54cm}
Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Besch\uml {...
...}hrung der Ma\ss{}nahmen sowie der Auswahl der
Teilnehmer(innen)
\end{indenting}
*


\begin{indenting}{2.54cm}
Inanspruchnahme von Qualifikationsberatern
\end{indenting}
* Zertifizierung
* Kostenübernahme durch die Betriebe
Ein solches Gesetz soll auch die Wirkung haben, tarifliche Regelungen zu initiieren, um "betriebs- bzw. branchenbezogen angemessene Lösungen"176 zu finden. Neben dieser auf betriebliche Kostentragung zielenden Vorstellung, befindet sich auch das AFG und damit die Steuergelder im Visier gewerkschaftlicher Bildungspolitiker:"Durch eine Verknüpfung des AFG mit der betrieblichen Weiterbildung könnte eine stärkere Präventionsorientierung der Qualifizierungspolitik für die gering qualifizierten und überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit bedrohten $\gg$Risikogruppen$\ll$ des Arbeitsmarktes erreicht werden...Angesichts des erheblichen Problemdrucks...ist an ein großzügig zugeschnittenes (steuerfinanziertes) arbeitsmarktpolitisches Sonderprogramm zu denken."177 Die Arbeitgeberseite steht den Forderungen an den Staat, zumindest in Wirtschaftszweigen welche ihr Arbeitnehmervolumen reduzieren müssen (z.B. Montanindustrie), aufgeschlossen gegenüber. - Einer Ausweitung der Ansprüche von Arbeitnehmern und vor allem von Arbeitnehmervertretern auf betrieblicher Ebene stehen die Arbeitgeber eher ablehnend gegenüber.



next up previous contents
Next: Quo Vadis ? Up: Ausgleichsinstanzen Previous: Die Tarif Ebene   Contents
Matthias Steppuhn 2003-07-05