Der Staat übt in einem westlichen Gesellschaftssystem verschiedene Funktionen aus: Er setzt
Rechtsnormen, verteilt finanzielle Mittel ( um ) z.B. in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik,
ergreift politische Initiativen zur Konfliktbewältigung. Diese dem Handwörterbuch der Politologie88 entlehnte Definition von Staatsfunktionen ist übrigens der, welche R.R.Grauhan im Lexikon
zur Soziologie89 vornimmt, vorzuziehen. "Staatsfunktionen,[sind] die im Rahmen der bürgerlichen
Gesellschaft für deren Fortbestand vom Staat dauerhaft zu erbringenden Leistungen"90 Eine
solche Aussage trägt zweifelsfrei eher zur Stärkung von Ressentiments gegen Soziologen, als zur
wissenschaftlichen Erkenntnis bei; die soziologische Analyse der Staatsfunktionen in einer nicht-bürgerlichen Gesellschaft wird von Grauhan faktisch per Definition ausgeschlossen !
Doch zurück zum Thema: Im Zusammenhang mit seinen vorgenannten Funktionen, übt der
Staat eine weitere, nicht unbedeutende aus: Er ist Adressat für Einflußversuche der verschiedenen Interessengruppen, der sogenannten Lobbyisten. Die Funktion des Staats als Arbeitgeber
soll an dieser Stelle nicht behandelt werden, da sie spezielle Interessenkonflikte beinhaltet.
Anzumerken bleibt, daß der Staat seine Funktionen nicht direkt ausübt. Er delegiert er sie
vielmehr an Gerichte, Verwaltung, Ausschüsse oder Beiräte. (Auch wenn der Verwaltungsapparat
im Alltagsverständnis den Staat repräsentiert, ist er doch partiell unabhängiges Ausführungsorgan.)