Der Staat als Akteur innerhalb der industriellen Beziehungen verfolgt verschiedene Ziele, mit
diesen Zielen entsprechenden unterschiedlichen Instrumenten. Wenn in diesem Zusammenhang
von Instrumenten staatlicher Einflußnahme auf die und innerhalb der Struktur industrieller
Beziehungen gesprochen wird, sind dies im wesentlichen gesetzgeberische Maßnahmen.
Diese gesetzgeberischen Maßnahmen setzen den Rahmen für staatlich sanktionierte Verfahrensregelungen zur Konfliktbehandlung. Die Konfliktbehandlung erfolgt in teilautonomen Subsystemen, selbständig und nach eigenen Normen.