Die Arbeitnehmervertretung in der Bundesrepublik Deutschland stellen traditionell die Gewerkschaften. Walther Müller-Jentsch definiert: "Die modernen Gewerkschaften sind Massenorganisationen mit zentralistisch-bürokratischen Organisationsstrukturen...2.Die modernen Gewerkschaften sind befestigte Gewerkschaften..." 69 Die Formulierung befestigte Gewerkschaften, soll ausdrücken, daß die Gewerkschaften gesellschaftlich nicht mehr in ihrer Existenz in Frage gestellt sind, Gesetzgeber, Arbeitgeber und öffentliche Meinung anerkennen "als legislativ niedergeschlagenes Zugeständnis, daß die Gewerkschaft ein Organ der Volkswirtschaft ist" 70