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Wann Bildung stattfindet

Der Konfliktbereich um den Zeitpunkt von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, tangiert in erster Linie nicht Arbeitsplatz-notwendige Bildungsmaßnahmen. In Bereichen in denen die technische Entwicklung neue Qualifikationen erfordert, und diese aus welchen Gründen auch immer, extern nicht zu rekrutieren sind, (sei es, daß diese Qualifikationen nicht zur Verfügung stehen, sei es, daß soziale Zwänge die Freisetzung fehlqualifizierter Mitarbeiter unmöglich machen) findet die Qualifikation wie Selbstverständlich innerhalb der Arbeitszeit, bei Lohnfortzahlung, statt. Das Bild wandelt sich bei $\gg$breiter$\ll$ angelegten Bildungsmaßnahmen. Hier argumentiert die Arbeitgeberseite: "Gegenüber 1984 ist heute die Arbeitszeit des deutschen Metall-Mitarbeiters um 3$\frac{1}{2}$ Wochen kürzer, d.h. entsprechend Raum für zusätzliche $\gg$Bildungszeit$\ll$ gegeben."115 Ein Beispiel für solche $\gg$breiter$\ll$ angelegten Bildungsmaßnahmen, kann die Betriebsvereinbarung der Phoenix-Harburg darstellen. Die angebotenen Fortbildungsmaßnahmen ($\gg$PC-Führerschein$\ll$, kaufmännische und Sprach- Kurse) stehen allen Mitarbeitern offen, "Die Sachkosten der Weiterbildung trägt der Betrieb."116 Im Gegenzug wird die Fortbildungszeit auf die tariflich wirksam gewordene Arbeitszeitverkürzung verrechnet. Die Formel Arbeitszeitverkürzung gegen Kostentragung, stellt jedoch nur einen vorläufigen Kompromiß in der industriellen Beziehung dar. Die HBV fordert "einen zeitlichen Anspruch von 10 Arbeitstagen pro Jahr...Durchführung während der Arbeitszeit unter der Fortzahlung der Bezüge."117 Diese Forderung für den Bereich der privaten Versicherungswirtschaft, soll allen Mitarbeitern, auch den nicht unmittelbar von Änderungen betroffenen zugute kommen.



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Matthias Steppuhn 2003-07-05